Spenden und ANBI

Der Verein “Aaltener Museen”, zu dem auch das Nationaal Onderduikmuseum gehört, ist eine kulturelle Institution, die ANBI-Status (Algemeen Nut Beogende Instelling) hat, d.h. als gemeinnützig anerkannt wurde. Deshalb kann Ihre einmalige oder regelmäßige Spende von der niederländischen Einkommensteuer abgesetzt werden. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie Ihre Spende an uns in Ihrer Einkommenssteuererklärung um 25 % erhöhen. Die steuerlichen Bedingungen für Spenden können Sie im Schenkungsgesetz „Geefwet“ nachlesen.

ANBI status
Nur kulturelle, wissenschaftliche oder gemeinnützige Einrichtungen mit sozialer Zielsetzung kommen für den ANBI-Status in Frage. Diesen dürfen nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein und werden entsprechend von den Steuerbehörden eingestuft. Dem Nationaal Onderduikmuseum wurde der kulturelle ANBI-Status zuerkannt.

Eine einmalige Spende wird von den Steuerbehörden als “gewöhnliche Schenkung” eingestuft und ist nur begrenzt absetzbar. Für eine einmalige Schenkung und eine Schenkung, die Sie zwar jährlich machen, aber nicht in einer Vereinbarung festgelegt haben, gelten ein Schwellenwert von 1% und ein Höchstwert von 10 % des anrechenbaren Einkommens. Dieses wird durch das zu versteuernde Einkommen bestimmt (Informationen unter Belastingdienst.nl).

Regelmäßige Spenden sind in den Niederlanden voll absetzbar!

Eine Spende ist eine regelmäßige Schenkung, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Ein jährlich gleichbleibender Betrag (in einer Summe oder in Teilbeträgen) als Schenkung an dieselbe Einrichtung oder Stiftung.
  • Der Betrag muss mindestens fünf Jahre in Folge bezahlt werden.
  • Das Ende der Vertragslaufzeit hinsichtlich der jährlichen Schenkungen, z.B. nach 5 Jahren, muss vertraglich festgehalten sein. Im Falle des Todes vor Ablauf der Laufzeit endet die jährliche Schenkung mit dem Tod.

Testament
Werden im Testament eine oder mehrere Wohltätigkeitsorganisationen als (Mit-)Erben benannt, sind diese Schenkungen von der Erbschaftssteuer befreit. Die “Wohltätigkeitsorganisation” muss keine Steuern auf das Erbe zahlen. Sie können einer Wohltätigkeitsorganisation etwas vermachen, indem Sie sie in Ihrem Testament als Erben benennen. Sie können sich auch für ein Vermächtnis, also einen festen Betrag, entscheiden. Wir informieren Sie gerne darüber! Für weitere Informationen: info@onderduikmuseum.nl

ANBI INFORMATIONEN

Name der Einrichtung:
Vereniging Aaltense Musea

RSIN
805130500

Bankgegevens
IBAN NL36RABO0310503779
BIC RABONL2U

Rechenschaftspflicht (pdf)

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